Ihre Fachanwältin für Familienrecht
in Dortmund
Scheidung
Eine Scheidung ist eine sehr emotionale Angelegenheit. Fast jede zweite Ehe wird heutzutage, oft nach vielen Jahren des Zusammenlebens geschieden. Oft sind auch Kinder involviert und selbst mit den besten Vorsätzen laufen nur die wenigsten Scheidungen harmonisch ab. Wenn Sie in Erwägung ziehen, sich scheiden zu lassen oder mit dem Scheidungswunsch Ihrer Partnerin / Ihres Partners konfrontiert sind, brauchen Sie jemanden, der Ihre Interessen durchsetzt und Ihnen Ihre Sorgen nimmt. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht bewahre ich Sie vor bösen Überraschungen und finde den besten Weg für Sie. Angestrebt wird eine möglichst einvernehmliche Scheidung, bei der die Angelegenheiten in Ihrem Sinne möglichst außergerichtlich geklärt werden.
Trennung
Vor einer Scheidung ist zwingend eine Trennung vorgeschrieben. Hierbei muss ein Trennungsjahr erfolgt sein. Bei einer Trennung unter einem Jahr kann eine Scheidung nur in Fällen durchgeführt werden, in denen eine Weiterführung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellen würde. Doch wie muss eine Trennung gestaltet sein, damit das Gericht das Trennungsjahr anerkennt? Hierbei gibt es viele Dinge zu beachten, die eine Scheidung scheitern lassen könnten. Ich berate Sie kompetent und erspare Ihnen Fehler, die ein Scheitern vor Gericht bedeuten würden.
Unterhalt
Ein zentrales Thema des Familienrechts ist das Unterhaltsrecht - ein Thema, das erhebliches Konfliktpotential birgt. Insbesondere die Berechnung der Unterhaltshöhe ist je nach Fall sehr kompliziert und erfordert Erfahrung und Fachwissen. Oft kommt es vor, dass durch falsche Berechnungen, gerichtliche Entscheidungen oder auch Falschangaben des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten über lange Zeiträume zu viel oder zu wenig Unterhalt gezahlt wurde. Ob Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt oder Elternunterhalt. Als Fachanwältin für Familienrecht verfüge ich über umfangreiche Erfahrung und Expertise um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen und Sie vor finanziellem Schaden zu bewahren. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie zuwenig Unterhalt bekommen bzw. zuviel Unterhalt zahlen, vereinbaren Sie möglichst schnell mit uns einen Termin, da eine Korrektur von Unterhaltszahlungen nur für die Zukunft möglich ist.
Güterrecht
Die Vermögensverhältnisse zwischen Eheleuten während der Ehe und nach einer Scheidung werden durch das Güterrecht geregelt. Auch durch eine Heirat wird entgegen der gängigen Annahme das Vermögen der Eheleute nicht automatisch zum gemeinsamen Vermögen. Die wenigsten sind sich bei ihrer Heirat der Feinheiten des Güterrechts und der möglichen Folgen im Falle einer Scheidung bewusst: Wann gehört während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen beiden Ehepartnern? In welchen Fällen steht welchem Partner ein Teil des erwirtschafteten Vermögens zu? Wie können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle einer Scheidung nicht mit leeren Händen dastehen?
Grundsätzlich gilt: Wer während der Ehe Vermögen hinzugewonnen hat, muss davon gegebenenfalls etwas abgeben. Ich prüfe und berechne für Sie den Zugewinnausgleich und setze Ihren Zugewinnasugleichsanspruch außergerichtlich oder auch gerichtlich durch. Unberechtigte Ansprüchen wehre ich für Sie ab.
Ich berate Sie kompetent, mit umfangreicher Erfahrung und mit praktikablen Lösungen für alle Fragestellungen des Güterrechts.
Umgangsrecht und Sorgerecht
Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur für die Eltern belastend, sondern auch für die gemeinsamen Kinder. Keinesfalls sollten Kinder den Eindruck erlangen, schuld an der Trennung der Eltern zu sein oder gar unerwünscht zu sein. Damit die Beziehung zu den Kindern erhalten bleibt, stehen Elternteilen ein Umgangsrecht bzw. Sorgerecht zu.
Beim Sorgerecht geht es darum, für das Kind im Sinne des Kindeswohls zu sorgen. In der Regel obliegt es beiden Elternteilen über die Lebensweise des Kindes zu entscheiden. Dies kann beispielsweise den Wohnort des Kindes betreffen. Liegt eine Trennung/ Scheidung vor, entscheidet der Elternteil über die Angelegenheiten des Kindes, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung für gewöhnlich aufhält. Das alleinige Sorgerecht kann zum Wohle des Kindes von einem Elternteil beantragt werden. Als erfahrene Anwältin berate ich Sie gerne über Ihre Rechte und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Sorgerechts.
Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahestehen, aufrechtzuerhalten, zu pflegen und zu fördern, um dem Kind insbesondere auch nach der Trennung und Scheidung seiner Eltern die gewachsenen familiären Beziehungen so weit als möglich zu erhalten. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern dient in der Regel dem Wohl des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung. Bei Streitigkeiten zum Umgang unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung, um die beste Regelung für Sie und Ihre Kinder zu erzielen.
Ehevertrag
Eine Heirat ist ein herausragendes Ereignis im Leben eines Menschen. Weil es keine Garantie für eine ewig währende Ehe gibt, kann es ratsam sein, im Rahmen eines Ehevertrags Gütertrennung zu vereinbaren. Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit als auch nach der Hochzeit abgeschlossen werden. Aber auch ohne Ehevertrag bewegt sich das Ehepaar keinesfalls in einem rechtsfreien Raum, sondern in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Kommt es zu einer Scheidung, findet ein Zugewinnausgleich statt, welcher besagt, dass derjenige, der während der Ehe mehr Vermögen dazugewonnen hat als der andere, seinem Partner die Hälfte der Differenz zahlen muss. Mittels eines Ehevertrags können Eheleute u.a. von dieser Regel abweichen.
Zugewinnausgleich, Unterhaltsanspruch und Versorgungsausgleich sind gesetzlich klar geregelt und führen im Fall einer Trennung zu einer fairen Aufteilung des (gemeinsam) erwirtschafteten Vermögens. In den meisten Fällen verlassen sich Eheleute auf diese gesetzlichen Regelungen. Dennoch ist es möglich, diese Regelungen durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag abzuändern oder aufzuheben. Wer also über sein Vermögen selbst bestimmen möchte, der arbeitet am besten gemeinsam mit einem Anwalt einen Ehevertrag aus, der im Detail festhält, wie die Gütertrennung im Falle einer Trennung/ Scheidung vollzogen werden soll. Gerne stehe ich Ihnen als erfahrene Anwältin hierbei zur Seite.
Vermögensauseinandersetzung
Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellen sich im Laufe des Verfahrens die Fragen nach Unterhalt und der Vermögenssituation der Ehepartner. Die Verteilung des Vermögens im Rahmen der Scheidung sind nur ein Teilaspekt der Vermögensauseinandersetzung. Es gilt, auch darüberhinausgehende Regelungen zu treffen, etwa für gemeinsames Eigentum und auch Schulden, die während der Ehezeit angefallen sind. Da hiervon auch die Zugewinnbilanz betroffen ist, sollte eine Vermögensauseinandersetzung immer gemeinsam mit dem Zugewinnausgleich geregelt werden. Im Idealfall einigen Sie sich vor Einreichung der Scheidung über alle zu regelnden Angelegenheiten im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dies erspart langwierige Rechtsstreitigkeiten, unüberschaubare Kosten und böses Blut. Ich berate und betreue Sie ganzheitlich und berücksichtige alle Aspekte, die mit einer Trennung und Scheidung einhergehen. Meine langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechts ermöglicht es mir, alle Fallstricke zu berücksichtigen und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.